Rechtsprechung
   BFH, 21.12.1965 - IV 416/62 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1271
BFH, 21.12.1965 - IV 416/62 U (https://dejure.org/1965,1271)
BFH, Entscheidung vom 21.12.1965 - IV 416/62 U (https://dejure.org/1965,1271)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 1965 - IV 416/62 U (https://dejure.org/1965,1271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,1271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Enthaltender Veräußerungsgewinn in einer Abfindungzahlung an einen Erben eines verstorbenen Gesellschafters als eigener oder der des Erblassers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 84, 534
  • BStBl III 1966, 195
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.08.1962 - I 82/60 U

    Bedeutung der bürgerlich-rechtlichen Gestaltung der Erb- und Schenkungsvorgänge

    Auszug aus BFH, 21.12.1965 - IV 416/62 U
    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, beurteilt sich in erster Linie nach der von den Beteiligten gewählten und ernsthaft durchgeführten zivilrechtlichen Gestaltung (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs I 82/60 U vom 21. August 1962, BStBl 1963 III S. 178, Slg. Bd. 76 S. 482).
  • BFH, 26.07.1963 - VI 334/61 U

    Veräußerungsgewinn bei Fortführung eines Unternehmens von einem Miterben

    Auszug aus BFH, 21.12.1965 - IV 416/62 U
    Die Beantwortung der Frage, ob in der Person der einzelnen Miterben Veräußerungsgewinne entstehen, hängt davon ab, ob die Miterben auf gesellschaftsrechtlicher (betrieblicher) oder auf erbrechtlicher Grundlage abgefunden werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs VI 334/61 U vom 26. Juli 1963, BStBl 1963 III S. 480, Slg. Bd. 77 S. 435; VI 353, 354/62 U).
  • BFH, 26.07.1963 - VI 353/62 U

    Versteuerung und Zurechnung des Veräußerungsgewinns nach der Veräußerung einer

    Auszug aus BFH, 21.12.1965 - IV 416/62 U
    Ein Veräußerungsgewinn, der sich daraus ergibt, daß die Erben des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit einem das Kapitalkonto des Erblassers übersteigenden Betrage abgefunden werden, ist dem Erblasser zuzurechnen, wenn dieser mit seinem Tode aus der Gesellschaft ausschied, die Gesellschaft also nicht mit den Erben fortgesetzt wurde (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs VI 353, 354/62 U vom 26. Juli 1963, BStBl 1963 III S. 481, Slg. Bd. 77 S. 438).
  • BFH, 24.04.1975 - IV R 115/73

    Ausscheiden eines Gesellschafters - OHG - Tod des Gesellschafters - Nachrücken in

    Dieser Veräußerungsgewinn ist noch dem Erblasser zuzurechnen (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1965 IV 416/62 U, BFHE 84, 534, BStBl III 1966, 195).
  • BFH, 07.02.1980 - IV R 178/76

    Miterbe - Erbauseinandersetzung - Wirtschaftsgut - Mitunternehmeranteil -

    Einigen sich in diesem Falle innerhalb angemessener Frist nach dem Erbfall die Erben des verstorbenen Gesellschafters im Rahmen der Erbauseinandersetzung dahin, daß nur einer der Miterben Gesellschafter bleibt (oder bei einer zweigliedrigen Gesellschaft, an der außer dem Erblasser nur und bereits einer der Miterben beteiligt war, dieser das Unternehmen allein fortführt) und die übrigen Miterben im Einvernehmen mit den anderen Gesellschaftern aus der Personengesellschaft ausscheiden und von dem übernehmenden Miterben im Rahmen der Erbauseinandersetzung (und nicht etwa von der Personengesellschaft) abgefunden werden, so stellen sich für die einkommensteuerrechtliche Würdigung Erbfall und Erbauseinandersetzung, über die einer der Miterben in die Gesellschafterstellung des Erblassers in vollem Umfange eintritt, als einheitlicher privater Vorgang dar, sofern der oder die weichenden Miterben in der Zeit zwischen Erbfall und Erbauseinandersetzung in ihrer Person noch nicht die Tatbestandsmerkmale einer Mitunternehmerschaft erfüllten (siehe insbesondere BFH-Urteil vom 15. Oktober 1975 I R 146/73, BFHE 117, 169, BStBl II 1976, 191; ferner z. B. BFH-Urteile vom 12. Januar 1978 IV R 5/75, BFHE 124, 436, BStBl II 1978, 333; vom 21. Dezember 1965 IV 416/62 U, BFHE 84, 534, BStBl III 1966, 195).
  • BFH, 29.05.1969 - IV R 238/66

    Teilungsanordnung - Betriebsvermögen - Miterbe - Privatvermögen - Entnahme des

    Es können somit durch eine Erbauseinandersetzung in aller Regel keine steuerlichen Folgen eintreten, wie etwa Veräußerungsgewinne (vgl. besonders BFH-Entscheidungen I 82/60 U, I 400/62 U, IV 416/62 U vom 21. Dezember 1965, BFH 84, 534, BStBl III 1966, 195, und IV 377/61 vom 20. Januar 1966, BFH 85, 279, BStBl III 1966, 312).
  • BFH, 21.05.1970 - IV 344/64

    Einkommensteuerpflichtigkeit bei der Veräußerung zweier Waldgrundstücke als

    Dann aber liegt in der Veräußerung der Waldgrundstücke durch die Erbengemeinschaft ein betrieblicher Vorgang im Sinn des EStG vor, der bei der Erbengemeinschaft zu einem steuerpflichtigen Gewinn auch dann führt, wenn die Erben selbst sich nicht als Betriebsinhaber betätigten, z.B. weil sie eine forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der ererbten Grundstücke nicht durchführten (vgl. so insbesondere Urteil des erkennenden Senats IV 416/62 U vom 21. Dezember 1965, BFH 84, 534, BStBl III 1966, 195 [196 linke Spalte, 4. Abs.]).
  • BFH, 22.06.1967 - IV 190/63

    Zur Frage der Art und Weise der Beteiligung der Erben an den Einkünften einer

    Wegen der Frage der Gewinnrealisierung in einem solchen Fall bei den von da ab nicht beteiligten Miterben unter dem Gesichtspunkt einer Betriebsveräußerung im Sinne des § 16 EStG Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 334/61 U vom 26. Juli 1963 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 77 S. 435 - BFH 77, 435 -, BStBl III 1963, 480); I 400/62 U vom 17. Februar 1965 (BFH 82, 296, BStBl III 1965, 354); IV 416/62 U vom 21. Dezember 1965 (BFH 84, 534, BStBl III 1966, 195).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht